{"id":312,"date":"2022-07-05T12:59:49","date_gmt":"2022-07-05T09:59:49","guid":{"rendered":"https:\/\/mslogic.gr\/?page_id=312"},"modified":"2023-04-13T09:32:13","modified_gmt":"2023-04-13T06:32:13","slug":"allgemeine-grundsatze-des-griechischen-immobilienrechts","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mslogic.gr\/demos\/attika\/allgemeine-grundsatze-des-griechischen-immobilienrechts\/","title":{"rendered":"Allgemeine Grunds\u00e4tze des griechischen Immobilienrechts"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"312\" class=\"elementor elementor-312\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<section data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-6d64928c elementor-section-height-min-height animated-slow elementor-section-content-middle elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-items-middle elementor-invisible\" data-id=\"6d64928c\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;,&quot;animation&quot;:&quot;fadeIn&quot;,&quot;_ob_glider_is_slider&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"aux-parallax-section elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1ca44d37\" data-id=\"1ca44d37\" data-element_type=\"column\" data-settings=\"{&quot;_ob_column_hoveranimator&quot;:&quot;no&quot;,&quot;_ob_column_has_pseudo&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-57943fe2 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"57943fe2\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;_ob_glider_is_slider&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"aux-parallax-section elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3ab7fa36\" data-id=\"3ab7fa36\" data-element_type=\"column\" data-settings=\"{&quot;_ob_column_hoveranimator&quot;:&quot;no&quot;,&quot;_ob_column_has_pseudo&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9afa21 ob-harakiri-inherit ob-has-background-overlay elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9afa21\" data-element_type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_ob_use_harakiri&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;_ob_harakiri_writing_mode&quot;:&quot;inherit&quot;,&quot;_ob_postman_use&quot;:&quot;no&quot;,&quot;_ob_widget_stalker_use&quot;:&quot;no&quot;,&quot;_ob_poopart_use&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;_ob_shadough_use&quot;:&quot;no&quot;,&quot;_ob_allow_hoveranimator&quot;:&quot;no&quot;}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<style>\/*! elementor - v3.13.2 - 11-05-2023 *\/\n.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-stacked .elementor-drop-cap{background-color:#69727d;color:#fff}.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-framed .elementor-drop-cap{color:#69727d;border:3px solid;background-color:transparent}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap{margin-top:8px}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap-letter{width:1em;height:1em}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap{float:left;text-align:center;line-height:1;font-size:50px}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap-letter{display:inline-block}<\/style>\t\t\t\t<div class=\"plain_line\"><strong>Apart Real Estate &amp; Immobilienvermittlung GmbH ist Ihr erfahrener Ansprechpartner f\u00fcr das Thema Immobilienkauf in Griechenland. Wir beraten Sie zu immobilienrechtlichen Themen und stehen Ihnen kompetent zur Seite, wenn Sie eine Immobilie in Griechenland kaufen wollen.<\/strong><\/div><div class=\"plain_line\">\u00a0<\/div><div class=\"plain_line\">Der Immobilienkauf in Griechenland gestaltet sich \u00e4u\u00dferst lukrativ und rentabel \u2013 auch immer mehr Deutsche investieren in Griechenland. Neben H\u00e4usern und Maisonette-Wohnungen in den Gro\u00dfst\u00e4dten Athen und Thessaloniki haben insbesondere Luxusimmobilien auf den stark von Touristen frequentierten Inseln wie Kreta, Mykonos, Korfu oder Santorini, aber auch Feriendomizile auf der Peloponnes oder Chalkidiki Hochkonjunktur. Besonders attraktiv erweist sich f\u00fcr Immobilien in Griechenland die Kurzzeitvermietung an Touristen.<\/div>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-505c32a2 elementor-arrows-position-inside ob-has-background-overlay elementor-widget elementor-widget-image-carousel\" data-id=\"505c32a2\" data-element_type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;slides_to_show&quot;:&quot;1&quot;,&quot;navigation&quot;:&quot;arrows&quot;,&quot;autoplay_speed&quot;:3000,&quot;autoplay&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;pause_on_hover&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;pause_on_interaction&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;infinite&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;effect&quot;:&quot;slide&quot;,&quot;speed&quot;:500,&quot;_ob_widget_stalker_use&quot;:&quot;no&quot;,&quot;_ob_poopart_use&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;_ob_shadough_use&quot;:&quot;no&quot;,&quot;_ob_allow_hoveranimator&quot;:&quot;no&quot;}\" data-widget_type=\"image-carousel.default\">\n\t\t\t\t<div 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Griechenland                            <\/span>\n\n                        <\/div>\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-content bdt-accordion-content\">\n                            <div class=\"elementor-element elementor-element-f525640 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f525640\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>Griechenland ist enorm facettenreich und besticht durch seine glorreiche Vergangenheit sowie auch durch seine moderne Infrastruktur und Lebensart. Beim Immobilienkauf in Griechenland haben Interessenten die Qual der Wahl. Zu den beliebtesten Regionen f\u00fcr den Kauf von Immobilien in Griechenland geh\u00f6ren:<\/p><ul><li><strong>Athen &amp; Attika:<\/strong> Attika ist die bev\u00f6lkerungsreichste Region in Griechenland, in ihr liegt unter anderem die gesichtstr\u00e4chtige griechische Hauptstadt Athen. Als erste Demokratie der Geschichte erlebte die Polis im 5. und 4. Jahrhundert vor Christus eine Bl\u00fctezeit und war Wirkungsort von Philosophen wie Platon und Aristoteles. Heutzutage vereint das Stadtbild Tradition sowie Moderne und bietet jedem, der Immobilien in Griechenland kaufen will, eine interessante Auswahl. Wenngleich die Preise f\u00fcr Immobilien in Athen zuletzt aufgrund der hohen Nachfrage wieder gestiegen sind, liegen sie dennoch im Vergleich mit deutschen Immobilienpreisen immer noch sehr niedrig.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Die <\/strong><strong>Kykladen:<\/strong> Die Kykladen sind eine Inselgruppe im \u00c4g\u00e4ischen Meer und vor allem bei Touristen sehr beliebt. Ob Santorini, Mykonos oder Syros \u2013 sowohl die atemberaubende Landschaft als auch die vielen Sehensw\u00fcrdigkeiten und Attraktionen locken jedes Jahr Reisende an. Wer hier Immobilien in Griechenland sein Eigen nennt, ist unabh\u00e4ngig von Hotelbuchungen und durch die hervorragende Anbindung \u00fcber F\u00e4hren auch in k\u00fcrzester Zeit auf dem Festland und in Athen.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Der <\/strong><strong>Peleponnes:<\/strong> Auf der s\u00fcdlich des Festlands gelegenen Halbinsel leben etwa 1 Million Menschen \u2013 historisch besonders bekannt sind dabei die St\u00e4dte Korinth und Sparta sowie das Heiligtum des Zeus in Elis, Olympia. Dank der zahlreichen Br\u00fccken ist der Peleponnes sehr gut mit dem Festland verbunden. Besonders beliebt sind f\u00fcr K\u00e4ufer H\u00e4user und Villen mit Meerblick \u2013 gerne werden diese Immobilien in Griechenland als Zweitwohnsitz erworben.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Kreta:<\/strong> Kreta, die gr\u00f6\u00dfte Insel Griechenlands, ist mit ihren 300 Sonnentagen im Jahr nicht nur bei Touristen sehr beliebt, sondern auch f\u00fcr seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse bekannt \u2013 so ist Kreta der gr\u00f6\u00dfte Exporteur von Oliven\u00f6l in der EU. Sie finden auf der Insel sowohl touristisch voll erschlossene Gebiete wie auch unber\u00fchrte Natur \u2013 auch die Preise beim Immobilienkkauf sind sehr differenziert: Immobilien im Westen der Insel sind in der Regel teurer als im Osten Kretas. Insbesondere Ferienimmobilien sind dabei f\u00fcr Investoren wie auch Privatk\u00e4ufer eine interessante Wertanlage.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Korfu:<\/strong> Die zweitgr\u00f6\u00dfte Ionische Insel gilt als eine der wohlhabendsten Regionen Griechenlands und ist bereits seit dem sp\u00e4ten 18. Jahrhundert ein sehr beliebtes Reiseziel \u2013 eine der ber\u00fchmtesten Touristinnen war die \u00f6sterreichische Kaiserin Elisabeth (Sissi). Von der Eigentumswohnung in einem der malerischen D\u00f6rfer bis zum Ferienhaus mit Blick auf das Ionische Meer \u2013 das Angebot auf Korfu ist vielf\u00e4ltig, so dass hier jeder Interessent vom Privatk\u00e4ufer bis zum Investor die f\u00fcr ihn geeignete Immobilie kaufen kann.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Thessaloniki:<\/strong> Die zweitwichtigste Metropole Griechenlands in der Provinz Makedonien bietet ein ganz besonderes Flair \u2013 hier treffen seit Jahrtausenden die unterschiedlichsten Kulturen zusammen. Diese reiche Historie macht Thessaloniki zu einem gefragten Reiseziel \u2013 als Drehscheibe zum Balkan ist die Stadt jedoch auch interessant f\u00fcr Unternehmen, die einen zentralen Gesch\u00e4ftssitz suchen. Aufgrund der hohen Nachfrage und der guten Infrastruktur vor Ort sind Immobilienpreise in Thessaloniki zuletzt gestiegen \u2013 dennoch sind auch hier die Immobilien f\u00fcr Investoren jeder Couleur immer noch \u00fcberaus rentabel.<\/li><li><strong>Chalkidiki: <\/strong>Die dreibeinige Halbinsel ist Nordgriechenlands beliebteste Touristenattraktion und hat au\u00dfer seinen bezaubernden Str\u00e4nden und der weltber\u00fchmten Athos Klostergemeinschaft noch viel mehr zu bieten. Ihr Inland ist voller W\u00e4lder mit hervorragenden Wanderruten, malerischen Seen und antiken St\u00e4tten. Zu Chalkidikis beliebtesten landwirtschaftlichen Erzeugnissen geh\u00f6ren neben Oliven\u00f6l und Honig auch exzellenter Wein. Die gesamte Region ist ausgezeichnet an Thessaloniki angeschlossen und macht somit den Immobilienkauf besonders attraktiv.<\/li><li><strong>Epirus: <\/strong>Der \u00e4u\u00dferste Nordwesten Griechenlands gilt immer noch als Geheimtipp und trumpft mit einer abwechslungsreichen Natur auf. Vom wild-romantischen Gebirgsmassiv des Pindos mit seinen Wasserf\u00e4llen, unber\u00fchrten Schluchten und faszinierenden D\u00f6rfern zu den malerischen K\u00fcsten des Ionischen Meeres und ihren einladenden Str\u00e4nden bietet Epirus seinen Besuchern eine Vielfalt von Erlebnissen. Die gut ausgebaute Nationalstra\u00dfe, die Anreise \u00fcber Italien aber auch die zentralen Flugh\u00e4fen von Ioannina und Preveza machen die Region gut erreichbar und damit optimal f\u00fcr die Wahl einer Immobilie.<\/li><\/ul><\/div><\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                                    <div class=\"bdt-ep-accordion-item\">\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-title bdt-accordion-title bdt-flex bdt-flex-middle bdt-flex-between\" id=\"bdt-ep-accordion-die-wahl-ihrer-immobilie-in-griechenland\" data-accordion-index=\"1\" data-title=\"die-wahl-ihrer-immobilie-in-griechenland\" role=\"heading\">\n\n                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon bdt-flex-align-right\" aria-hidden=\"true\">\n\n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-closed\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-plus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H272V64c0-17.67-14.33-32-32-32h-32c-17.67 0-32 14.33-32 32v144H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h144v144c0 17.67 14.33 32 32 32h32c17.67 0 32-14.33 32-32V304h144c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-opened\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-minus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h384c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                <\/span>\n                            \n                            <span class=\"bdt-ep-title-text bdt-flex bdt-flex-middle\">\n\n                                                                Die Wahl Ihrer Immobilie in Griechenland                            <\/span>\n\n                        <\/div>\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-content bdt-accordion-content\">\n                            <div class=\"elementor-element elementor-element-f525640 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f525640\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><div><p>Griechenland bietet eine gro\u00dfe Auswahl an Immobilien. Bei der Wahl Ihrer Immobilie ist vor allem der Verwendungszweck entscheidend: M\u00f6chten Sie selbst in Ihrer Immobilie wohnen, wollen Sie in eine Immobilie investieren oder einen Standort in Griechenland aufbauen?<\/p><ul><li><strong>Wohnimmobilien:<\/strong> Auch hier h\u00e4ngt die Wahl von Ihren Pr\u00e4ferenzen ab. Suchen Sie nach einer sch\u00f6nen Stadtwohnung in Athen und Thessaloniki, die als Zweitwohnsitz ideal w\u00e4re? Oder bevorzugen Sie die Ruhe eines Hauses in einem\u00a0 idyllischen Dorf bzw. auf einer romantischen Insel, das als optimaler R\u00fcckzugs- und Erholungsort dienen w\u00fcrde? Sonnenschein und manch wundervoller Ausblick auf die Landschaft kommen inklusive hinzu. Das Beste dabei ist, das im Vergleich zu anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern die Immobilienpreise in Griechenland um Einiges g\u00fcnstiger sind. Das macht sie als Investitionsobjekt besonders lukrativ, da sie hervorragend f\u00fcr die touristische Vermietung geeignet sind und somit gute Renditen erzielen.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Grundst\u00fccke:<\/strong> Der Kauf eines Baugrundst\u00fccks in Griechenland ist dann besonders interessant wenn Sie Ihre eigenen Vorstellungen verwirklichen m\u00f6chten. Halbfertige Geb\u00e4ude \u2013 die keine Seltenheit in Griechenland darstellen, kommen zus\u00e4tzlich ins Spiel und bedeuten den g\u00fcnstigen Kauf einer Immobilie. Sie k\u00f6nnen als Basis Ihres eigenen Traumhauses dienen.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Gewerbeimmobilien:<\/strong> Expandierende deutsche Unternehmern k\u00f6nnen durchaus von den g\u00fcnstigen Konditionen und den gesenkten b\u00fcrokratischen H\u00fcrden in Griechenland sowie von der geostrategischen Lage des Landes im \u00f6stlichen Mittelmeer profitieren. Ob ein B\u00fcrokomplex, Logistikzentren oder sogar Produktionsst\u00e4tten gesucht werden\u2013 verlassen Sie sich auf unsere Unterst\u00fctzung sowie auf die Erfahrung unserer Partner-Anw\u00e4lte, die f\u00fcr die rechtssichere Umsetzung Ihrer Investitionspl\u00e4ne in Griechenland sorgen werden.<\/li><\/ul><\/div><\/div><\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                                    <div class=\"bdt-ep-accordion-item\">\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-title bdt-accordion-title bdt-flex bdt-flex-middle bdt-flex-between\" id=\"bdt-ep-accordion-was-sie-unbedingt-wissen-sollten\" data-accordion-index=\"2\" data-title=\"was-sie-unbedingt-wissen-sollten\" role=\"heading\">\n\n                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon bdt-flex-align-right\" aria-hidden=\"true\">\n\n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-closed\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-plus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H272V64c0-17.67-14.33-32-32-32h-32c-17.67 0-32 14.33-32 32v144H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h144v144c0 17.67 14.33 32 32 32h32c17.67 0 32-14.33 32-32V304h144c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-opened\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-minus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h384c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                <\/span>\n                            \n                            <span class=\"bdt-ep-title-text bdt-flex bdt-flex-middle\">\n\n                                                                Was Sie unbedingt wissen sollten                            <\/span>\n\n                        <\/div>\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-content bdt-accordion-content\">\n                            <div class=\"elementor-element elementor-element-4056e1c8 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4056e1c8\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>Der griechische Markt bietet eine Vielzahl an lukrativen Immobilien, die auf einen K\u00e4ufer warten. Leider weisen einige davon bauliche Probleme auf. Deshalb sollten Sie die Immobilie einer genauen Begutachtung unterziehen, bevor Sie zum Kauf schreiten. Ein Bauingenieur kann Ihnen seine kompetente Auskunft \u00fcber die bauliche Substanz geben und auf m\u00f6gliche Risiken hinweisen. Unser professionelles Netzwerk an Partnern steht Ihnen zur Verf\u00fcgung, das gewissenhafte und kompetente Bauingenieure und Anw\u00e4lte umfasst, die die T\u00fccken des Marktes kennen, rechtliche Unklarheiten aus dem Weg r\u00e4umen und alle Informationen und Unterlagen f\u00fcr Sie zusammenstellen. Profitieren Sie bei Ihrem Immobilienkauf von unserer fach- und ortskundigen Unterst\u00fctzung!<\/p><p><strong>D<\/strong><strong>as sind die ben\u00f6tigten<\/strong><strong> Dokumente<\/strong><strong>:<\/strong><\/p><p>Als EU-B\u00fcrger ben\u00f6tigen Sie f\u00fcr Ihren Immobilienkauf folgende Dokumente:<\/p><ul><li>Griechische Steuernummer<\/li><li>Personalausweis \/ Pass<\/li><li>Bescheinigung \u00fcber die Vertretungsgeb\u00fchr der Anw\u00e4lte (\u201eparastasi\u201c)<\/li><li>Nachweis vom zust\u00e4ndigen Finanzamt hinsichtlich bezahlter Grunderwerbssteuer<\/li><\/ul><p><strong>Nebenkosten &amp; Besteuerung von Immobilien <\/strong><\/p><p>Wichtig beim Kauf einer lukrativen Immobilie sind die Ber\u00fccksichtigung der anfallenden Kaufnebenkosten sowie die Besteuerung, \u00fcber deren H\u00f6he unsere kompetenten Partner-Anw\u00e4lte Sie jederzeit beraten werden.<\/p><ul><li><strong>Kaufnebenkosten:<\/strong> Die Kaufnebenkosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Neben der Grundsteuer (3,09% des Kaufpreises) sind Beurkundungskosten f\u00fcr den Notar (ca. 1% des Gegenstandswerts) sowie Anwaltskosten (ca. 1% vom Kaufpreis) zu entrichten. Dazu kommen Kosten f\u00fcr den Makler (ca. 2% des Kaufpreises) sowie f\u00fcr den Eintrag ins Grundbuch bzw. Katasteramt.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Besteuerung des Immobilienkaufs:<\/strong> Beim Erwerb der Immobilie fallen Grunderwerbs-, Mehrwerts- und Spekulationssteuer an. Die Mehrwertsteuer liegt bei 24% des Kaufpreises und muss bei jedem Immobilienerwerb entrichtet werden. Die Spekulationssteuer betrifft ausschlie\u00dflich den Verk\u00e4ufer.<\/li><\/ul><ul><li><strong>Immobiliensteuer:<\/strong> Seit 2014 gilt f\u00fcr Immobilien in Griechenland die einheitliche Immobiliensteuer \u201eENFIA\u201c. Diese wird individuell f\u00fcr jede Immobilie berechnet. Gerne informieren Sie unsere Partner-Anw\u00e4lte \u00fcber die konkreten Steuers\u00e4tze, ihre Zusammensetzung und diesbez\u00fcgliche Kosten.<\/li><\/ul><p><strong><u>Der Immobilienkauf<\/u><\/strong><strong><u>\u2013 <\/u><\/strong><strong><u>Ein <\/u><\/strong><strong><u>\u00dcberblick<\/u><\/strong><\/p><p><strong><br \/>Der Kaufvertrag<\/strong><\/p><p>Der Immobilienkauf wird durch den Abschluss eines notariellen, pr\u00e4zise gefassten Kaufvertrages abgewickelt, wobei Kaufgegenstand exakt beschrieben, der Kaufpreis und dessen F\u00e4lligkeit genannt, R\u00fccktrittsrechte und Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug und\/oder R\u00fccktritt vom Kaufvertrag festgelegt werden, sowie die Vertragsabwicklung zur Erlangung der Eigentums\u00fcbertragung im Grundbuch. F\u00fcr den Abschluss des notariellen Kaufvertrages ist i.d.R. ein Rechtsanwalt erforderlich.<\/p><p><strong>Das <\/strong><strong>Grundbuch <\/strong><\/p><p>Nach griechischem ZGB ist der Eigentumswechsel mit Eintragung beim f\u00fcr die Immobilie zust\u00e4ndigen Grundbuchamt vollzogen. Die Zahlung des Kaufpreises bzw. des Restkaufpreises erfolgt unmittelbar mit der notariellen Niederschrift und wird im notariellen Protokoll festgehalten. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung f\u00fcr die Eigentumsumschreibung, welche \u00fcblicherweise von Notaren durchgef\u00fchrt wird.<\/p><p><strong>Das <\/strong><strong>Eigentumsregister <\/strong><\/p><p>Das Grundbuchamt (Ipothikofilakio oder Ktimatologio genannt) ist jeweils f\u00fcr bestimmte Gemeinden zust\u00e4ndig. Die griechischen Grundb\u00fccher werden noch zum Teil nach Personen und nicht nach Flurst\u00fccken gef\u00fchrt (Ipothikofilakio). Bei der Grundbuchrecherche wird deshalb unter dem Namen des Eigent\u00fcmers gepr\u00fcft, wann und durch welchen Rechtsakt er Eigent\u00fcmer geworden ist und ob Belastungen, Grunddienstbarkeiten, Rechtsstreitigkeiten etc. eingetragen sind. Um die hierbei auftretenden Schwierigkeiten bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Eigentumsverh\u00e4ltnisse zu beheben, wurde die Modernisierung der griechischen Grundbuchpraxis beschlossen. Die Umstrukturierung wird in Griechenland unter dem Begriff \u201eKtimatologio\u201c zusammengefasst.<\/p><p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Ktimatologio \/ Grundbuch <\/strong><\/p><p>Das seit einiger Zeit im Aufbau befindliche griechische Grundbuch nach deutschem Verst\u00e4ndnis, also F\u00fchrung nach Flurst\u00fccken und nicht nach Eigent\u00fcmern, ist bereits in zahlreichen Regionen Griechenlands abgeschlossen und in Kraft getreten.<\/p><p><strong>Anwaltszwang bei Immobilienkaufvertr\u00e4gen <\/strong><\/p><p>In Griechenland besteht bei der notariellen Protokollierung der Kaufvertr\u00e4ge Anwaltszwang nur f\u00fcr die K\u00e4uferseite und sofern sich der Kaufpreis auf mehr als 80.000 \u20ac bel\u00e4uft. Ab dem 01.01.2014 wird in griechischem Recht kein Anwaltszwang mehr vorgesehen. Falls Anwaltszwang bestehen sollte, sind f\u00fcr die Mitwirkung des Anwaltes bei dem notariellen Kaufvertrag Abgaben an die \u00f6rtliche Anwaltskammer abzuf\u00fchren.<\/p><\/div><\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                                    <div class=\"bdt-ep-accordion-item\">\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-title bdt-accordion-title bdt-flex bdt-flex-middle bdt-flex-between\" id=\"bdt-ep-accordion-allgemeine-grundstze-des-griechischen-immobilienrechts\" data-accordion-index=\"3\" data-title=\"allgemeine-grunds-tze-des-griechischen-immobilienrechts\" role=\"heading\">\n\n                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon bdt-flex-align-right\" aria-hidden=\"true\">\n\n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-closed\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-plus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H272V64c0-17.67-14.33-32-32-32h-32c-17.67 0-32 14.33-32 32v144H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h144v144c0 17.67 14.33 32 32 32h32c17.67 0 32-14.33 32-32V304h144c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-opened\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-minus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h384c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                <\/span>\n                            \n                            <span class=\"bdt-ep-title-text bdt-flex bdt-flex-middle\">\n\n                                                                Allgemeine Grunds\u00e4tze des griechischen Immobilienrechts                            <\/span>\n\n                        <\/div>\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-content bdt-accordion-content\">\n                            <div class=\"elementor-element elementor-element-42e71543 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"42e71543\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>Immobilien werden in Griechenland in zwei Hauptkategorien unterteilt:<\/p><ul><li>Immobilien innerhalb des Bebauungsplans<\/li><\/ul><p>und<\/p><ul><li>Immobilien au\u00dferhalb des Bebauungsplans<\/li><\/ul><p>Bei Landfl\u00e4chen, welche sich\u00a0<strong>au\u00dferhalb eines\u00a0<\/strong><strong>Bebauungsplans<\/strong><strong>\u00a0(Au\u00dfenbereich)<\/strong>\u00a0wird grunds\u00e4tzlich unterschieden zwischen<\/p><ul><li>Gew\u00f6hnliche Agrarfl\u00e4chen Fl\u00e4chen, welche im Folgenden als <strong>Flurst\u00fccke <\/strong>bezeichnet werden<\/li><\/ul><p>und<\/p><ul><li>Agrarfl\u00e4chen, welche aus der\u00a0<strong>staatlichen Landverteilung (Klirotemachia)<\/strong><\/li><\/ul><p><strong><u>Begriffsbestimmungen<\/u><\/strong><\/p><p>Unter dem Begriff Agrarfl\u00e4chen aus staatlicher Landverteilung (klirotemachia) versteht man Immobilien, welche der Staat besitzlosen Landwirten im Zuge landwirtschaftlicher Landverteilungsma\u00dfnahmen (agrotikos kliros) zur landwirtschaftlichen Nutzung bzw. zur Wiedergutmachung an Heimatvertriebene \u00fcberlassen hat. Grund daf\u00fcr war die Aufnahme der heimatvertriebenen Fl\u00fcchtlinge nach der kleinasiatischen Katastrophe und dem Bev\u00f6lkerungsaustausch mit der T\u00fcrkei ab dem Jahre 1922. Die Heimatvertriebenen, welche ihren gesamten Besitz in ihrer bisherigen Heimat verloren hatten, erhielten vom griechischen Staat als Ersatz Fl\u00e4chen aus der Landverteilung auf griechischem Staatsgebiet. Diese Fl\u00e4chen aus der Landverteilung sind in der Regel gro\u00dffl\u00e4chig, wobei eine Aufteilung in kleinere Fl\u00e4chen unzul\u00e4ssig ist.<\/p><p>Bei den\u00a0<strong>Flurst\u00fccken im Au\u00dfenbereich<\/strong>\u00a0handelt es sich um Fl\u00e4chen, welche sich au\u00dferhalb eines Bebauungsplans befinden, zur landwirtschaftlichen Nutzung genutzt werden und nicht aus der staatlichen Landverteilung stammen.<\/p><p>Immobilien, welche sich entweder\u00a0<strong>innerhalb eines Bebauungsplans (beplanter Innenbereich) oder eines Ortsteils<\/strong>\u00a0befinden, handelt es sich hingegen um\u00a0<strong>Baugrundst\u00fccke (ikopeda)<\/strong>. Als Baugrundst\u00fcck (ikopedo) wird dabei ein Grundst\u00fcck bezeichnet, das gem\u00e4\u00df den \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Geb\u00e4uden bebaut ist oder bebaut werden darf. Nach griechischem Recht z\u00e4hlen hierzu auch Fl\u00e4chen, die sich innerhalb eines\u00a0<strong>Ortsteils<\/strong>\u00a0befinden, selbst dann, wenn kein Bebauungsplan besteht. Diese Fl\u00e4chen k\u00f6nnen sich dabei auch im\u00a0<strong>unbeplanten Innenbereich (entos ikistikis zonis)<\/strong>\u00a0oder auch im Au\u00dfenbereich\u00a0<strong>(ektos schediou)<\/strong>\u00a0befinden.<\/p><p>Im griechischen Recht ist, anders als in vielen anderen Rechtsordnungen, die Errichtung von Bauwerken und Geb\u00e4uden auch au\u00dferhalb eines Bebauungsplans, oder eines unbeplanten Innenbereichs, also im Au\u00dfenbereich, erlaubt. Entsprechend der Art und der bezweckten Nutzung des zu errichtenden Bauwerks, bestehen entsprechende baurechtliche Verordnungen, die den Baufaktor und die Baufl\u00e4che anhand der Gr\u00f6\u00dfe der jeweiligen Immobilie regeln. Auf einem Flurst\u00fcck darf zun\u00e4chst nur dann im Au\u00dfenbereich gebaut werden, wenn das Flurst\u00fcck eine Mindestgr\u00f6\u00dfe von 4.000 qm aufweist. Bei einer Gr\u00f6\u00dfe von beispielsweise 4.000 qm ist dann die Errichtung eines Bauwerks bis zu einer Wohnfl\u00e4che von 200 qm erlaubt.<\/p><p>Um in Griechenland bauen zu k\u00f6nnen, muss die Immobilie grunds\u00e4tzlich\u00a0<strong>\u201egeeignet\u201c (artio) und \u201ebebaubar\u201c (ikodomisimo)<\/strong>\u00a0sein. Eine Immobilie ist dann f\u00fcr eine Bebauung \u201egeeignet und bebaubar\u201c, wenn aufgrund ihres Zuschnitts, ihrer Beschaffenheit in \u00e4sthetischer, baulicher und wirtschaftlicher Hinsicht ausreichend genutzt werden kann und nach den baurechtlichen \/ \u00f6ffentlich rechtlichen und sonstigen einschl\u00e4gigen Vorschriften darauf ein Bauwerk errichtet werden darf. Hieraus ergibt sich, dass nur geeignete oder nur bebaubare Immobilien aufgrund des Fehlens weiterer Eigenschaften nicht bebaubar sein k\u00f6nnen. Die Pr\u00fcfung, ob eine Immobilie geeignet und bebaubar ist, erfolgt durch einen Topographen \/ Landvermesser und Bauingenieur und wird durch Anbringung eines entsprechenden Stempels auf dem topographischen Plan best\u00e4tigt.<\/p><\/div><\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                                    <div class=\"bdt-ep-accordion-item\">\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-title bdt-accordion-title bdt-flex bdt-flex-middle bdt-flex-between\" id=\"bdt-ep-accordion-die-grundbuchrecherche-berprfung-der-eigentumsverhltnisse-beim-grundbuchamt-undoder-beim-ktimatologio-vor-dem-kauf-einer-immobilie\" data-accordion-index=\"4\" data-title=\"die-grundbuchrecherche-berpr-fung-der-eigentumsverh-ltnisse-beim-grundbuchamt-und-oder-beim-ktimatologio-vor-dem-kauf-einer-immobilie\" role=\"heading\">\n\n                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon bdt-flex-align-right\" aria-hidden=\"true\">\n\n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-closed\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-plus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H272V64c0-17.67-14.33-32-32-32h-32c-17.67 0-32 14.33-32 32v144H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h144v144c0 17.67 14.33 32 32 32h32c17.67 0 32-14.33 32-32V304h144c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-opened\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-minus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h384c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                <\/span>\n                            \n                            <span class=\"bdt-ep-title-text bdt-flex bdt-flex-middle\">\n\n                                                                Die Grundbuchrecherche - \u00dcberpr\u00fcfung der Eigentumsverh\u00e4ltnisse beim Grundbuchamt und\/oder beim Ktimatologio vor dem Kauf einer Immobilie                            <\/span>\n\n                        <\/div>\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-content bdt-accordion-content\">\n                            <div class=\"elementor-element elementor-element-213401a0 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"213401a0\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>Vor der \u00dcbertragung einer Immobilie sollte jeder K\u00e4ufer die Eigentumsverh\u00e4ltnisse des zu erwerbenden Grundst\u00fcckes, mithin die Eigent\u00fcmerstellung des Verk\u00e4ufers, durch einen Rechtsanwalt \u00fcberpr\u00fcfen und verifizieren lassen. Hintergrund ist hierbei die Vermeidung des Erwerbes bzw. die Verf\u00fcgung durch einen Nichtberechtigten. Anders als nach deutschem Recht besteht in Griechenland nicht die M\u00f6glichkeit des gutgl\u00e4ubigen Erwerbs an einer Immobilie. Der gutgl\u00e4ubige Erwerb ist nur bei beweglichen Sachen gesetzlich vorgesehen.<\/p><p>Das Grundbuch in Griechenland ist bislang namensgef\u00fchrt (als Personenregister), und gerade nicht katasterm\u00e4\u00dfig nach Flurst\u00fccken\/Lage der Immobilie. Damit l\u00e4sst sich aus dem Grundbuch eines konkreten Bezirkes oder einer bestimmten Gemeinde nur ersehen, \u00fcber welchen Immobilienbesitz eine Person in diesem bestimmten Bezirk verf\u00fcgt, mithin welche notariellen Rechtsgesch\u00e4fte diese Person in diesem Bezirk in Bezug auf dort gelegene Grundst\u00fccke get\u00e4tigt hat.<\/p><p>Das Grundbuchamt besteht grunds\u00e4tzlich aus mehreren B\u00fcchern, n\u00e4mlich<\/p><ul><li>dem Transkriptionsbuch,<\/li><li>dem Hypothekenbuch,<\/li><li>dem Buch \u00fcber Beschlagnahmen und<\/li><li>dem Vindikationsbuch,<\/li><\/ul><p>welche insgesamt eine Einheit bilden und immer in demselben Amtsgeb\u00e4ude gef\u00fchrt werden. Aus der Gesamtheit dieser B\u00fccher kann man die notwendigen Informationen hinsichtlich des Immobilienbesitzes einer bestimmten Person in einer bestimmten Gemeinde in Erfahrung bringen. Neben den Lasten, die sich aus dem Hypothekenbuch ergeben, kann man im Buch \u00fcber Beschlagnahmen eventuelle einschl\u00e4gige Lasten einsehen.<\/p><p>(Stand: April 2017. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gew\u00e4hr.)<\/p><p><strong><u>Grundbucheintragungen in Griechenland genie\u00dfen keinen \u00f6ffentlichen Glauben<\/u><\/strong><\/p><p>In Griechenland werden im Grundbuch weder der gesamte Immobilienbesitz einer Person in Griechenland noch die Gesamtheit der Verf\u00fcgungen und Rechtsgesch\u00e4fte gef\u00fchrt, welche in Bezug mit einem bestimmten Grundst\u00fcck erfolgt sind. Eine Grundbuchrecherche kann daher immer nur sehr eingeschr\u00e4nkt durchgef\u00fchrt werden. Hat die Person, nach dessen Grundst\u00fccken gesucht wird, mehrere Grundst\u00fccke in verschiedenen Orten Griechenlands, m\u00fcssten bei allen Grundbuch\u00e4mtern dieser verschiedenen Bezirke Grundbuchrecherchen durchgef\u00fchrt werden. F\u00fcr eine korrekte Grundbuchrecherche bedarf es daher neben dem Namen den vollst\u00e4ndigen Personalien des Eigent\u00fcmers insbesondere auch des genauen Belegenheitsortes des Grundst\u00fccks. Denn nur bei diesem im jeweiligen Bezirk zust\u00e4ndigen Grundbuchamt kann eine Grundbuchrecherche durchgef\u00fchrt werden.<\/p><p>Zu beachten ist insbesondere, dass die\u00a0<em>Grundbucheintragungen nach dem griechischen Recht keinen \u00f6ffentlichen Glauben genie\u00dfen<\/em>. Grund daf\u00fcr ist, dass bislang die Grundbuch\u00e4mter nicht die materielle Rechtm\u00e4\u00dfigkeit (Legalit\u00e4tspr\u00fcfung) der Eintragungen \u00fcberpr\u00fcfen, sondern nur die (formelle) Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der jeweiligen Eintragungen. Eine ung\u00fcltige Einigung \u00fcber den Eigentums\u00fcbergang wird demnach nicht durch die Grundbucheintragung geheilt, andererseits kann trotz formg\u00fcltigen Kaufvertrages und rechtm\u00e4\u00dfiger Eintragung kein rechtm\u00e4\u00dfiges Eigentum erlangt werden, wenn der Verk\u00e4ufer kein rechtm\u00e4\u00dfiger Eigent\u00fcmer war. Dies wird sich wohl mit der Umsetzung des Katasteramtes \u00e4ndern.<\/p><p>Zur Errichtung des nationalen Grundbuchs durch die Ktimatologio AE siehe n\u00e4here Ausf\u00fchrungen unter\u00a0Grundbuch und Kataster in Griechenland (Ktimatologio). Ziel ist hierbei die katasterm\u00e4\u00dfige Erfassung der Grundst\u00fccke nach Flurst\u00fccken, mithin die Errichtung eines mit dem in Deutschland vergleichbaren Grundbuchsystems<\/p><p>Die Recherche beim Grundbuchamt beginnt mit der Einsicht in die Registerb\u00fccher, die sog. \u201evivlia meridon\u201c, die in alphabetischer Reihenfolge alle eingetragenen Eigent\u00fcmer und Rechtsinhaber des zust\u00e4ndigen Bezirkes auff\u00fchren, und entsprechend an die jeweils anderen B\u00fccher des Grundbuchamtes (s.o.) verweisen.<\/p><p>Die Vorteile des derzeit bestehenden Grundbuches bestehen in der Einleitung der Zwangsvollstreckung. Sollte einem Gl\u00e4ubiger nicht das Immobiliarverm\u00f6gen eines Schuldners bekannt sein, so kann er im Wege der namensbezogenen Recherchen im Grundbuch und anhand von konkreten Lebensmittelpunkten des Schuldners (zwecks Bestimmung des in Betracht kommenden Grundbuchamtes) nach vollstreckungsf\u00e4higem Verm\u00f6gen suchen.<\/p><p>Zu den Recherchepr\u00fcfungen beim Grundbuchamt geh\u00f6rt weiterhin auch die \u00dcberpr\u00fcfung des Bestehens m\u00f6glicher Lasten. Hierzu muss beim sog. Hypothekenbuch des Grundbuchamtes \u00fcberpr\u00fcft werden, ob Lasten des Grundst\u00fcckes eingetragen sind. Auch diese Eintragungen sind namensgef\u00fchrt. Demzufolge ist die anhand des Namens des Verk\u00e4ufers auf Verweise zum Hypothekenbuch zu pr\u00fcfen. Anders stellt sich die Situation beim Ktimatologio. Hier sind die m\u00f6glichen Lasten im gleichen Blatt aufgef\u00fchrt, und k\u00f6nnen somit direkt abgefragt werden, ohne dass personenorientiert recherchiert werden muss.<\/p><p>In Deutschland wird eine \u00e4hnliche Einsichtnahme in das Grundbuchamt vorgenommen, mithin wird ein sog. Grundbuchauszug eingeholt. Wohlgemerkt ist diese Form der Einsichtnahme mit der hierzulande beim Ktimatologio durchzuf\u00fchrenden Einsichtnahme vergleichbar. Im Gegensatz zu Deutschland wird aber die \u00dcberpr\u00fcfung in Griechenland durch einen Rechtsanwalt vor Ort beim zust\u00e4ndigen Grundbuchamt vorgenommen. Dennoch m\u00fcssen aber auch in Deutschland vor einen Immobilienerwerb sowohl die Eigentumsverh\u00e4ltnisse als auch das Bestehen etwaiger Lasten \u00fcberpr\u00fcft werden. Dort besteht zwar im Gegensatz zum griechischen Recht der Schutz des \u00f6ffentlichen Glaubens und somit des gutgl\u00e4ubigen Erwerbs, doch vermag dies nicht von einer einschl\u00e4gigen Pr\u00fcfung oberer Punkte zu entlasten. In jedem Fall bietet dieses Institut des \u00f6ffentlichen Glaubens des Grundbuchs einen weiteren Schutzmechanismus.<\/p><p>Da in Griechenland jedoch der\u00a0<em>gutgl\u00e4ubige Erwerb nur bei beweglichen Sachen<\/em>\u00a0m\u00f6glich ist, muss bei einem potentiellen K\u00e4ufer weiterhin notwendigerweise \u00fcberpr\u00fcft werden, ob der Verk\u00e4ufer auch der wahre Eigent\u00fcmer ist. Hierzu m\u00fcssen sowohl sein Eigentumserwerb als auch jener seiner Rechtsvorg\u00e4nger \u00fcberpr\u00fcft werden. \u00dcblich ist hierbei die \u00dcberpr\u00fcfung der fr\u00fcheren Rechts\u00fcbertragungen bis vor zu 20 \u2013 30 Jahren. Dieses Erfordernis ergibt sich aus dem Zusammenspiel mit den Ersitzungsfristen in Griechenland.<\/p><p>Aufgrund des Fehlens des oben erw\u00e4hnten Instituts im griechischen Immobilienrecht hat sich im Gegenzug das Institut der\u00a0<em>Ersitzung<\/em>\u00a0sehr stark ausgepr\u00e4gt. Die Ersitzung ist in den Art. 1045ff des griechischen Zivilgesetzbuches geregelt. Hiernach tritt entweder nach 10 Jahren (bei der sog. ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ersitzung) oder\u00a0<em>nach 20 Jahren (bei der sog. au\u00dferordentlichen Ersitzung) ein automatischer und origin\u00e4rer Eigentumserwerb ein<\/em>. Daher muss in Verbindung mit diesen Fristen beim Grundbuchamt gepr\u00fcft werden, ob in der Person des Verk\u00e4ufers die Voraussetzungen des nachtr\u00e4glichen origin\u00e4ren Eigentumserwerbes im Wege der Ersitzung vorliegen. Hieraus erkl\u00e4rt sich auch die in der Praxis \u00fcbliche Vorgehensweise, die vorherigen Eigentums\u00fcbertragungen an dem betreffenden Grundst\u00fcck \u00fcber einen zur\u00fcckliegenden Zeitraum von mindestens 20 Jahren zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p><p>In jenen Orten, in welchen bereits das Ktimatologio eingef\u00fchrt wurde, ist die Pr\u00fcfung sowohl beim Ktimatologio als auch beim herk\u00f6mmlichen Grundbuchamt durchzuf\u00fchren.<\/p><p><strong><u>Durchf\u00fchrung von Recherchen bei Grundbuch\u00e4mtern und Ktimatologio in Griechenland<\/u><\/strong><\/p><p>Unsere Fachanw\u00e4lte \u00fcbernimmen auf Wunsch die Durchf\u00fchrung von Recherchen beim Grundbuchamt und Ktimatologio. Die Dauer von Grundbuchrecherchen h\u00e4ngt in erster Linie von dem Umfang der in der Vergangenheit liegenden \u00dcbertragungen als auch von der Art der fr\u00fcheren Vertr\u00e4ge ab. Die Verg\u00fctungen hierf\u00fcr werden je nach anfallendem Umfang gesondert vereinbart. In Zwangsvollstreckungsangelegenheiten kann sich die Suche nach vollstreckungsf\u00e4higem Verm\u00f6gen als sehr aufw\u00e4ndig erweisen, insbesondere wenn an mehreren Orten recherchiert wird bzw. an mehreren Orten Immobilien existieren. Durch unser fl\u00e4chendeckendes Netzwerk von Mitarbeitern in ganz Griechenland k\u00f6nnen wir an jedem beliebigen Ort in Griechenland kurzfristig eine Grundbuchrecherche durchf\u00fchren. Erst nach positiven Ergebnissen jener Recherchen wird zur Unterzeichnung der notariellen Vertr\u00e4ge \u00fcbergegangen.<\/p><p>F\u00fcr den potentiellen K\u00e4ufer besteht nat\u00fcrlich auch die M\u00f6glichkeit, beim Grundbuchamt eine entsprechende Bescheinigung \u00fcber die Registereintragungen anzufordern. Diese Bescheinigung enth\u00e4lt aber nur die Ausz\u00fcge der sog. \u201emerides\u201c (Registereintragung einschlie\u00dflich eines Kurz\u00fcberblicks der Eintragungen). Die R\u00fcckverfolgung der vorherigen \u00dcbertragungen, mithin die Einsicht in die entsprechenden Vertr\u00e4ge wird damit nicht vorgenommen, wenn dies nicht gesondert beantragt wird. Sollte es sich hierbei jedoch um einen aufw\u00e4ndigen Fall mit einer umfangreichen \u00dcbertragungshistorie handeln, so ist allein wegen der Anzahl der Rechtsvorg\u00e4nger mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen. Selbst aus Kostengr\u00fcnden lohnt sich diese Variante nicht mehr in diesen F\u00e4llen. Zudem leidet auch die Qualit\u00e4t der \u00dcberpr\u00fcfung daran, da einerseits die Vertr\u00e4ge nicht \u00fcberpr\u00fcft werden, andererseits aber auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Sachbearbeiterin keine Fehler unterlaufen sind. Insgesamt empfiehlt sich, einen im Immobilienrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Durchf\u00fchrung der Recherche zu beauftragen.<\/p><p>(Stand: April 2017. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gew\u00e4hr.)<\/p><p><strong><u>Folgen der Vers\u00e4umung der Frist f\u00fcr die Anmeldung beim Grundbuch<\/u><\/strong><\/p><p>F\u00fcr Eigent\u00fcmer, welche die fristgem\u00e4\u00dfe Anmeldung ihrer Immobilien \/ Rechte vers\u00e4umt haben, besteht meistens nur noch die M\u00f6glichkeit, innerhalb von acht Jahren nach Ablauf der Frist eine Klage auf Anerkennung des Eigentums vor dem zust\u00e4ndigen Landgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu erheben. Die Gerichtsentscheidung erm\u00f6glicht die versp\u00e4tete Eintragung des Grundst\u00fccks auf den Namen des wirklichen Eigent\u00fcmers.<\/p><p>Nur in sehr seltenen F\u00e4llen und nur bei Vorliegen stichhaltiger Nachweise wird das Grundbuchamt eine Eintragung durch einen einfachen Antrag zulassen, beispielsweise wenn f\u00fcr eine Immobilie der Name des Eigent\u00fcmers bereits im Rahmen anderer beh\u00f6rdlicher Vorg\u00e4nge im Grundbuch verzeichnet worden ist. Die F\u00e4lle der nachtr\u00e4glichen Eintragung durch einen einfachen Antrag, ohne einen entsprechenden Gerichtsprozess f\u00fchren zu m\u00fcssen, wurden noch von der letzten Regierung erweitert und betreffen zumeist Grundst\u00fccke, f\u00fcr welche bislang noch keine selbst\u00e4ndige Registrierung durch Erteilung einer sog. KAEK Nr. erfolgt ist, ferner Grundst\u00fccke, bei denen sehr einfach \u2013d.h. durch einen sehr leicht zu f\u00fchrenden Nachweis- auf den Eigent\u00fcmer zu schlie\u00dfen ist, und letztlich auch in Erbschaftsf\u00e4llen, wo ebenfalls leicht der fr\u00fchere Eigent\u00fcmer ermittelt werden kann.<\/p><p>(Stand: Januar 2017. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gew\u00e4hr.)<\/p><\/div><\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                                    <div class=\"bdt-ep-accordion-item\">\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-title bdt-accordion-title bdt-flex bdt-flex-middle bdt-flex-between\" id=\"bdt-ep-accordion-erwerbsbeschrnkungen-beim-kauf-einer-immobilie-in-griechenland\" data-accordion-index=\"5\" data-title=\"erwerbsbeschr-nkungen-beim-kauf-einer-immobilie-in-griechenland\" role=\"heading\">\n\n                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon bdt-flex-align-right\" aria-hidden=\"true\">\n\n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-closed\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-plus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H272V64c0-17.67-14.33-32-32-32h-32c-17.67 0-32 14.33-32 32v144H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h144v144c0 17.67 14.33 32 32 32h32c17.67 0 32-14.33 32-32V304h144c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-opened\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-minus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h384c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                <\/span>\n                            \n                            <span class=\"bdt-ep-title-text bdt-flex bdt-flex-middle\">\n\n                                                                Erwerbsbeschr\u00e4nkungen beim Kauf einer Immobilie in Griechenland                            <\/span>\n\n                        <\/div>\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-content bdt-accordion-content\">\n                            <div class=\"elementor-element elementor-element-4c1ac93f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4c1ac93f\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>Im griechischen Recht gibt es zahlreiche Erwerbsbeschr\u00e4nkungen beim Erwerb von Immobilien. Zu diesen geh\u00f6ren beispielsweise:<\/p><p>\u2013 <em>Natur- und Denkmalschutz<\/em>: zur ersteren Kategorie geh\u00f6ren insbesondere die\u00a0<em>waldrechtlichen Beschr\u00e4nkungen<\/em>. Der Erwerb und die Ersitzung von staatlichen Waldgrundst\u00fccken sind unzul\u00e4ssig. Die Ver\u00e4u\u00dferung, der Erwerb und die Teilung von Waldgrundst\u00fccken zwischen Miteigent\u00fcmern bed\u00fcrfen einer vorherigen Genehmigung des Agrarministeriums, andernfalls sind die Handlungen unwirksam. Verbotsregelungen dieser Art finden sich beispielsweise in Art. 216 Abs. 1 a des Forstgesetzes. Ebenso ist der Erwerb an Meeresufern verboten. Zu der zweiten Kategorie geh\u00f6ren die Vorschriften betreffend die\u00a0<em>arch\u00e4ologischen Schutzgebiete<\/em>\u00a0und die dem Schutzbereich des\u00a0<em>Denkmalbegriffes<\/em>\u00a0unterfallenden Immobilien.<\/p><p>\u2013\u00a0<em>Ausl\u00e4nderspezifische Beschr\u00e4nkungen<\/em>\u00a0beim\u00a0<em>Immobilienerwerb in bestimmten Grenzgebieten<\/em>: vor dem Abschluss des notariellen Vertrages ist eine entsprechende Genehmigung bei der zust\u00e4ndigen Pr\u00e4fektur einzuholen. Diese Beschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr EU-B\u00fcrger.<\/p><p>\u2013\u00a0<em>Baurechtliche Beschr\u00e4nkungen und Auflagen<\/em>\u00a0stehen oft in Verbindung zu den oberen Beschr\u00e4nkungen. Dar\u00fcber hinaus gibt es aber auch diverse andere Vorschriften, die sich aus einschl\u00e4gigen Baugesetzen ergeben. Zu beachten ist in jedem Fall, dass au\u00dferhalb des Bebauungsplanes kein Geb\u00e4ude auf einem Grundst\u00fcck errichtet werden darf, welches kleiner als 4.000 m2 ist.<\/p><p>\u2013 der Erwerb von\u00a0<em>Immobilien in Milit\u00e4rgebieten<\/em>\u00a0ist g\u00e4nzlich untersagt.<\/p><p>\u2013 nach\u00a0<em>Art. 2 Abs.1 des Gesetzes 3250\/1924<\/em>\u00a0(Gesetz 2148\/1952, AP 33\/1992, AP 86\/1993) ist der Erwerb von Grundst\u00fccken, die gr\u00f6\u00dfer sind als 250.000 m2, hinsichtlich des diese Gr\u00f6\u00dfe \u00fcbersteigenden Teils ausgeschlossen. Auch die Begr\u00fcndung eines sonstigen dinglichen Rechtes ist nicht m\u00f6glich.<\/p><p>\u2013 hinsichtlich der\u00a0<em>Leuchtt\u00fcrme<\/em>\u00a0ist die Vorschrift des Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes 1629\/1951 zu beachten. Hiernach darf im Umkreis von 200m Entfernung von einem Leuchtturm kein Privateigentum erworben werden. Zudem kann in vorliegenden F\u00e4llen eine Enteignung vorgenommen werden.<\/p><p>(Stand: April 2017. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gew\u00e4hr.)<\/p><\/div><\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                                    <div class=\"bdt-ep-accordion-item\">\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-title bdt-accordion-title bdt-flex bdt-flex-middle bdt-flex-between\" id=\"bdt-ep-accordion-erforderliche-unterlagen-fr-den-abschluss-eines-immobilien-kaufvertrages-in-griechenland\" data-accordion-index=\"6\" data-title=\"erforderliche-unterlagen-f-r-den-abschluss-eines-immobilien-kaufvertrages-in-griechenland\" role=\"heading\">\n\n                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon bdt-flex-align-right\" aria-hidden=\"true\">\n\n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-closed\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-plus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H272V64c0-17.67-14.33-32-32-32h-32c-17.67 0-32 14.33-32 32v144H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h144v144c0 17.67 14.33 32 32 32h32c17.67 0 32-14.33 32-32V304h144c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-opened\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-minus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h384c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                <\/span>\n                            \n                            <span class=\"bdt-ep-title-text bdt-flex bdt-flex-middle\">\n\n                                                                Erforderliche Unterlagen f\u00fcr den Abschluss eines Immobilien-Kaufvertrages in Griechenland                            <\/span>\n\n                        <\/div>\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-content bdt-accordion-content\">\n                            <div class=\"elementor-element elementor-element-76b3cd41 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"76b3cd41\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong><u>Verk\u00e4ufer:<\/u><\/strong><\/p><ul><li>inl\u00e4ndische (griechische) Steuernummer<\/li><li>Bescheinigung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes dar\u00fcber, dass bei Erwerb des Verk\u00e4ufers im Wege der Schenkung oder der Erbschaft die Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet wurde<\/li><li>Immobiliensteuerbescheinigung, also Bescheinigung dass die Immobiliensteuer der letzten 5 Jahre vor dem Verkauf bezahlt worden ist<\/li><li>eine Bescheinigung \u00fcber eventuelle Einnahmen aus der Immobilie (beispielsweise Mieteinnahmen) oder eine entsprechende Negativbescheinigung oder eine eidliche Erkl\u00e4rung dar\u00fcber, dass keine Einnahmen in den letzten 2 Jahren bestanden<\/li><li>Bescheinigung des K\u00e4ufers vom zust\u00e4ndigen Finanzamt \u00fcber die Steuerschuldenfreiheit (sog. forologiki enimerotita)<\/li><li>Grundbuchauszug (pistopiitiko metagrafis)<\/li><li>Katasteramtauszug (ein sog. ktimatografiko diagramma)<\/li><li>Topographische Pl\u00e4ne und Lagepl\u00e4ne der Immobilie<\/li><li>Baugenehmigung f\u00fcr jene Immobilien, die bebaut sind und der Bau nicht vor 1983 erfolgte. Soweit der Bau vor 1983 erfolgte ist zudem eine eidliche Erkl\u00e4rung dar\u00fcber zu unterzeichnen, dass das Geb\u00e4ude vor dem Jahre 1983 errichtet wurde.<\/li><li>Energieeffizienzausweis<\/li><li>Bescheinigung eines Ingenieurs, dass keine Bauwidrikeiten bestehen, bzw. etwaige Bauwidrigkeiten legalisiert und die entsprechenden Geb\u00fchren bezahlt worden sind<\/li><li>Eine sog. TAP-Bescheinigung der zust\u00e4ndigen Gemeinde (des Belegenheitsortes) betreffend die Schuldenfreiheit der Immobilie, insbesondere dar\u00fcber, dass alle kommunalen Geb\u00fchren abgef\u00fchrt wurden<\/li><li>Weitere Eidliche Erkl\u00e4rungen<\/li><li>Bescheinigung des Versicherungstr\u00e4gers (sog. asfalistiki enimerotita), dass alle Versicherungsbeitr\u00e4ge entrichtet wurden. Dieser bedarf es insbesondere bei Gesellschaftern oder Unternehmern, die Personal besch\u00e4ftigen. Bei Privatpersonen oder Beamten ist diese nicht erforderlich.<\/li><li>Bescheinigung eines Ingenieurs nach dem G. 4014\/2011, dass er die Immobilie bzw. das Grundst\u00fcck besichtigt und keine illegale Bauten festgestellt hat<\/li><\/ul><p><strong><u>K\u00e4ufer:<\/u><\/strong><\/p><ul><li>Steuernummer<\/li><li>Pass<\/li><li>Bescheinigung der sog. \u201eparastasi\u201c (Vertretungsgeb\u00fchr) der Anw\u00e4lte<\/li><li>Bescheinigung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes \u00fcber die Entrichtung der angefallenen Grunderwerbssteuer<\/li><\/ul><p>(Stand: April 2010. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gew\u00e4hr.)<\/p><\/div><\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                                    <div class=\"bdt-ep-accordion-item\">\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-title bdt-accordion-title bdt-flex bdt-flex-middle bdt-flex-between\" id=\"bdt-ep-accordion-immobilienrecht-griechenland-kaufvertrag-bedingungen-hypothek-ersitzung\" data-accordion-index=\"7\" data-title=\"immobilienrecht-griechenland-kaufvertrag-bedingungen-hypothek-ersitzung\" role=\"heading\">\n\n                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon bdt-flex-align-right\" aria-hidden=\"true\">\n\n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-closed\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-plus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H272V64c0-17.67-14.33-32-32-32h-32c-17.67 0-32 14.33-32 32v144H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h144v144c0 17.67 14.33 32 32 32h32c17.67 0 32-14.33 32-32V304h144c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-opened\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-minus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h384c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                <\/span>\n                            \n                            <span class=\"bdt-ep-title-text bdt-flex bdt-flex-middle\">\n\n                                                                Immobilienrecht Griechenland - Kaufvertrag, Bedingungen, Hypothek, Ersitzung                            <\/span>\n\n                        <\/div>\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-content bdt-accordion-content\">\n                            <div class=\"elementor-element elementor-element-2a7791fd elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2a7791fd\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong><u>Kaufvertrag und dingliche Einigung<\/u><\/strong><\/p><p>Auch im griechischen Recht wird zwischen dem schuldrechtlichen Kaufvertrag, dem sog. Verpflichtungsgesch\u00e4ft, und dem dinglichen Vertrag \u00fcber die Eigentums\u00fcbertragung, dem sog. Verf\u00fcgungsgesch\u00e4ft, differenziert. Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht liegt jedoch darin, dass\u00a0<em>das griechische Recht nicht das Abstraktionsprinzip \u00fcbernommen hat<\/em>, mithin kann das Eigentum an der Immobilie damit nicht unabh\u00e4ngig vom Bestehen oder der Wirksamkeit des Verpflichtungsgesch\u00e4ftes \u00fcbergehen. Die Wirksamkeit des Verf\u00fcgungsgesch\u00e4ftes h\u00e4ngt damit unbedingt vom Bestehen eines zugrundeliegenden g\u00fcltigen Verpflichtungsgesch\u00e4ftes ab (dem Rechtsgrund f\u00fcr den Grunderwerb), also beispielsweise von einem wirksamen Kaufvertrag oder einer Schenkung.<\/p><p>Der Vertrag wird durch Angebot und Annahme abgeschlossen. In diesem Zusammenhang sind die Vorschriften \u00fcber die Wirksamkeit des Rechtsgesch\u00e4ftes und der Willenserkl\u00e4rung zu beachten und immer gesondert zu pr\u00fcfen, beispielsweise die die Vertretungsbefugnis etc. Dar\u00fcber hinaus ist auch zu pr\u00fcfen, ob der Verk\u00e4ufer verf\u00fcgungsberechtigt ist.<\/p><p><em>Zu betonen ist, dass nach dem griechischen Recht derzeit noch kein gutgl\u00e4ubiger Erwerb m\u00f6glich ist.<\/em><\/p><p>\u00c4hnlich wie im deutschen Recht bedarf es auch f\u00fcr den Abschluss des Verpflichtungsgesch\u00e4ftes (zumeist des Kaufvertrages) und der Auflassung einer\u00a0<em>notariellen Beurkundung<\/em>. Diese Vertr\u00e4ge werden in der Praxis in ein und derselben Urkunde\/notariellen Handlung aufgenommen. Bei Nichteinhaltung der notariellen Form ist der Vertrag unheilbar nichtig. Weder das schuldrechtliche noch das dingliche Rechtsgesch\u00e4ft kommen in diesen F\u00e4llen wirksam zustande.\u00a0<em>Selbst eine Eintragung in das Grundbuch vermag diese Nichtigkeit nicht zu heilen<\/em>. Daher sind auch im Falle einer Verf\u00fcgung durch einen Nichtberechtigten die Anspruchsvoraussetzungen andere als jene im deutschen Recht. Dies stellt in den Rechtsfolgen ebenfalls eine Besonderheit dar.<\/p><p>Nach erfolgter notarieller Beurkundung muss die entsprechende Urkunde (bestehend aus der schuldrechtlichen und dinglichen Einigung) in das Grundbuch oder Katasteramt eingetragen werden. Mit dieser Eintragung wird die Eigentums\u00fcbertragung wirksam. Daraus wird deutlich, dass der Eigentums\u00fcbergang erst mit der Eintragung der notariell beurkundeten Einigung bewirkt wird, mithin ist die Eintragung in das Grundbuch konstitutiv. Die Grundbucheintragung wird zumeist auch von dem mitwirkenden Rechtsanwalt vorgenommen. Sie kann aber auch durch einen Dritten durchgef\u00fchrt werden, der ein rechtliches Interesse nachweisen kann. Zuletzt sei noch darauf hingewiesen, dass die Grundbucheintragung an keine Frist gebunden ist.<\/p><p><strong><u>Aufl\u00f6send bedingte \u00dcbereignung<\/u><\/strong><\/p><p>Unabh\u00e4ngig vom vereinbarten Kaufpreis setzt das Finanzamt sogenannte Einheitswerte f\u00fcr alle Immobilien fest und geht hiervon bei der Besteuerung als Mindestbetrag aus. Diese Einheitswerte wichen in der Vergangenheit teils erheblich von den Verkehrswerten der Immobilien ab, wobei die Einheitswerte deutlich niedriger lagen als die Verkehrswerte.<\/p><p>\u00dcbersteigt der beurkundete Kaufpreis diesen Einheitswert, so wird dieser f\u00fcr die Besteuerung herangezogen. Liegt der beurkundete Kaufpreis unter dem Einheitswert, so erfolgt die Besteuerung auf der Grundlage des Einheitswerts. Im Rahmen der neuen Steuerreform wurde von der Regierung angek\u00fcndigt, dass in den n\u00e4chsten Jahren die Betr\u00e4ge der Einheitswerte an die markt\u00fcblichen Preise angeglichen werden sollen. In der griechischen Praxis ist es \u00fcblich, dass die \u00dcbereignung unter der aufl\u00f6senden Bedingung der Kaufpreiszahlung gestellt wird. Der Vertrag wird dennoch ohne Vorbehalte in das Grundbuch eingetragen. Bei Zahlung des vollen Kaufpreises wird eine notarielle Tilgungserkl\u00e4rung beurkundet, die sodann im Grundbuch eingetragen wird.<\/p><p><strong><u>Vorvertrag und Hypothek<\/u><\/strong><\/p><p>Bei Immobilientransaktionen ergibt sich oftmals die Konstellation, dass einerseits der Vertrag nicht binnen k\u00fcrzester Zeit abgeschlossen werden kann (z.B. weil die Finanzierungszusage eines Bankinstituts noch nicht vorliegt, oder weil noch besondere beh\u00f6rdliche Genehmigungen eingeholt werden m\u00fcssen), andererseits aber beide die Sicherheit erlangen dar\u00fcber erlangen m\u00f6chten, dass der Vertrag zustande kommt. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, wie der Anspruch des K\u00e4ufers auf Eigentums\u00fcbertragung gesichert werden kann.<\/p><p>F\u00fcr diese F\u00e4lle bietet sich insbesondere der Kauf-Vorvertrag an. Durch einen Vorvertrag verpflichten sich die Parteien, zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt \u2013und zumeist auch bei Eintritt bestimmter Bedingungen- den Kaufvertrag mit einem bereits festgelegten Vertragsinhalt abzuschlie\u00dfen. Da die Vorvertr\u00e4ge demselben Formerfordernis unterliegen wie die endg\u00fcltigen Vertr\u00e4ge, muss der Grundst\u00fcckskaufvorvertrag ebenfalls notarielle beurkundet werden. Bei den Vorvertr\u00e4gen wird zudem auch eine Anzahlung vereinbart, die der Verk\u00e4ufer mit Abschluss des Vorvertrages erh\u00e4lt. In diesem Zusammenhang stellt sich nat\u00fcrlich auch f\u00fcr jede Partei die Frage, inwieweit bei Eintritt der vereinbarten Bedingung oder bei Erf\u00fcllung aller sonstigen Voraussetzungen, im Falle der Weigerung die Vertragsunterzeichnung erzwungen werden kann. Hierzu wird in den notariellen Vorvertr\u00e4gen das sog.\u00a0<em>Selbstkontrahierungsrecht<\/em>\u00a0vereinbart, durch welches die vertragstreue Partei im Wege der Selbstkontrahierung den Vertragsabschluss vollenden kann. Hierdurch wird eine gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs zur Durchsetzung der Abgabe der Willenserkl\u00e4rung des Verk\u00e4ufers, bzw. einer Ersatzvornahme etc. entbehrlich.<\/p><p>Rechtsfolgen wie Vertragsstrafen sind ebenfalls Gegenstand solcher Vorvertr\u00e4ge, wodurch eine weitere Absicherung erfolgen soll. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Anfall der Vertragsstrafe k\u00f6nnen unterschiedlich sein, zumeist jedoch wird diese f\u00fcr die schuldhafte Nichterf\u00fcllung der Verpflichtungen vereinbart. \u00dcblich ist hierbei auch die Vereinbarung der sofortigen Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung.<\/p><p>Die Anzahlungen k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus auch durch die Eintragung einer Vormerkung gesichert werden. Letztere M\u00f6glichkeit ist in der Praxis bei den Banken im Zusammenhang mit der Vergabe von Darlehen als \u00fcblich.<\/p><p>Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen auch privatschriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien geschlossen werden. Letztere entfalten aber nicht dieselben Rechtswirkungen wie die notariellen Vereinbarungen, denn einerseits f\u00fchrt der Formmangel zur Nichtigkeit der Vereinbarung, andererseits sind die dargelegten Zwangsvollstreckungsmittel nicht durchsetzbar.\u00a0<em>Privatschriftliche Vereinbarungen haben deshalb nur schuldrechtlichen Charakter<\/em>\u00a0zwischen den Parteien mit der Folge von Schadenersatzanspr\u00fcchen. Das eigentliche Ziel des Erwerbs der Immobilie wird aber hierdurch nicht erreicht. Der Abschluss des Vorvertrages kann den Verk\u00e4ufer jedoch nicht davon abhalten, die Immobilie auch an einen Dritten zu verkaufen. In diesem Fall treten die vereinbarten Rechtsfolgen z.B. in Form der vereinbarten Vertragsstrafen ein.<\/p><p>Als weiteres Mittel zur Sicherung des Anspruchs des K\u00e4ufers auf Eigentums\u00fcbertragung kommt die Bestellung einer Hypothek in Betracht. Die griechische Hypothek entspricht der dem deutschen Recht bekannten\u00a0<em>Sicherungsbuchhypothek<\/em>. Eine Grundschuld ist dem griechischen Recht nicht bekannt. Die Bestellung der Hypothek erfordert einen Titel und die Eintragung in das Grundbuch. Der Titel liegt zumeist in der notariellen einseitigen Willenserkl\u00e4rung des Eigent\u00fcmers oder in einem notariellen Vertrag. Dar\u00fcber hinaus kann der Titel aber auch in einem Gerichtsurteil liegen. Nach Erlangung des wird die Hypothek ins Hypothekenbuch des Grundbuchamtes eingetragen. Bei der Bestellung dieses Grundpfandrechtes fallen diverse Kosten an. Bei F\u00e4lligkeit der Forderung kann demnach der Hypothekengl\u00e4ubiger die Zwangsvollstreckung in die belastete Immobilie vornehmen. Diese Variante bietet sich nat\u00fcrlich insbesondere deshalb an, weil der Hypothekengl\u00e4ubiger vor allen pers\u00f6nlichen und nachrangigen dinglichen Gl\u00e4ubigern befriedigt wird. Zudem kann die Bestellungsurkunde der Hypothek nach Anbringung der Vollstreckungsklausel als Vollstreckungstitel verwendet werden. Klargestellt sei hierbei zudem, dass es sich vorliegend um ein dingliches Recht handelt. Trotz allem ist diese Mittel in der Praxis sehr un\u00fcblich, weil es unter anderem sehr kostenaufw\u00e4ndig ist.<\/p><p>Hiervon ist die griechische\u00a0<em>Hypothekenvormerkung<\/em>\u00a0nach Art. 1274 griech. ZGB zu unterscheiden, die sich auch von der Vormerkung des deutschen Rechts unterscheidet. Im deutschen BGB sind die Voraussetzungen und Wirkungen der Vormerkung in \u00a7 883 BGB geregelt. Danach kann \u201ezur Sicherung des Anspruchs auf Einr\u00e4umung oder Aufhebung eines Rechts\u2026\u201c eine Vormerkung eingetragen werden. Mithin liegen die dinglichen Wirkungen der Vormerkung in der Sicherung des Anspruchs auf dingliche Rechts\u00e4nderung. Die Hypothekenvormerkung nach dem griechischen Recht dagegen ist eher eine Rangreservierung bzw. eine bedingte Hypothek. Genauso wie die Hypothek ist die Hypothekenvormerkung in das Grundbuch, genauer gesagt in das Hypothekenbuch des Grundbuchamtes einzutragen. Grundlage f\u00fcr die Vormerkung der Hypothek ist ein Gerichtsurteil als Sicherungsma\u00dfnahme im Eilverfahren, das einvernehmlich zwischen Schuldner und Gl\u00e4ubiger ergeht. Die Vormerkung der Hypothek kann sowohl im einstweiligen Rechtsschutz als auch in der Zwangsvollstreckung erfolgen. Daraus wird insgesamt deutlich, dass die Wirkung der griechischen Hypothekenvormerkung damit nicht in der Sicherung des Anspruchs auf dingliche Rechts\u00e4nderung liegt, so dass mit Hilfe dieses Instituts in Abweichung vom deutschen Recht auch nicht der Anspruch des K\u00e4ufers auf Eigentums\u00fcbertragung gesichert werden kann.<\/p><p><strong><u>Ersitzung<\/u><\/strong><u><\/u><\/p><p>Aufgrund der Tatsache, dass bis heute noch viele Grundst\u00fccke nicht im Grundbuchamt eingetragen sind und die Eigent\u00fcmer ihre Rechte nicht durch eine notarielle Handlung nebst anschlie\u00dfender Eintragung im Grundbuch gesichert haben (dies gilt insbesondere in den l\u00e4ndlichen Gegenden), ergibt sich vielfach das Problem des Eigentumsnachweises. Dies gilt sowohl bei erbrechtlichen Angelegenheiten als auch bei Weiterverk\u00e4ufen. In diesen F\u00e4llen greift oftmals das Institut der Ersitzung und f\u00fchrt nachtr\u00e4glich zur Erwirkung eines rechtm\u00e4\u00dfigen Titels, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind. Anschlie\u00dfend kann dieser Titel im Grundbuch eingetragen werden.<\/p><p><strong><u>Anwaltszwang bei der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages<\/u><\/strong><\/p><p>Beim Abschluss eines Grundst\u00fcckkaufvertrages besteht Anwaltszwang nur f\u00fcr die K\u00e4uferseite und sofern der Kaufpreis sich auf mehr als 80.000 \u20ac bel\u00e4uft. Ab den 1.1.2014 wird aber der Anwaltszwang auch f\u00fcr h\u00f6here Kaufpreise aufgehoben.<\/p><p>Dar\u00fcber hinaus besteht die M\u00f6glichkeit, sich bei jedem Kaufvertrag durch einen Anwalt vertreten zu lassen, ohne pers\u00f6nlich bei der Beurkundung der Vertr\u00e4ge anwesend zu sein. Gerade bei Vertragsparteien, die im Ausland leben, ist diese M\u00f6glichkeit von gro\u00dfer Bedeutung. Hierzu ist lediglich die Erteilung einer entsprechenden Spezialvollmacht erforderlich, die entweder bei einem Notar des Landes des Wohnsitzes oder bei dem n\u00e4chstgelegenen Konsulat erteilt werden kann. Entsprechende Vollmachtstexte k\u00f6nnen durch uns vorbereitet und in direkter Absprache mit der von Ihnen gew\u00fcnschten Beurkundungsstelle in die Wege geleitet werden. Der Mandant hat sich nur zu der entsprechenden Stelle zu begeben, um die entsprechenden Erkl\u00e4rungen abzugeben. Wir weisen darauf hin, dass die griechischen Notare f\u00fcr die Abwicklung dieser Gesch\u00e4fte keine Generalvollmacht akzeptieren, daher bedarf es unbedingt einer an die griechischen Voraussetzungen angepasste Spezialvollmacht.<\/p><p><strong><u>Anwesenheitsrecht des Maklers bei Vertragsschluss<\/u><\/strong><\/p><p>Sollte der Vertrag durch das Wirken eines Maklers zustande gekommen sein, so entsteht dessen Vermittlungsgeb\u00fchr mit Unterzeichnung der schuldrechtlichen und dinglichen Einigung. Im Vertrag selbst wird meist festgehalten, dass der Vertrag durch Vermittlung des Maklers zustande gekommen usw. Sollte ein Makler den Abschluss des Vertrages vermittelt haben, so hat letzterer auch einen Anspruch auf Teilnahme am notariellen Beurkundungstermin als auch auf Erhalt einer beglaubigten Ablichtung der Einigung \u00fcber den Eigentums\u00fcbergang.<\/p><p>(Stand: April 2017. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gew\u00e4hr.)<\/p><\/div><\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                                    <div class=\"bdt-ep-accordion-item\">\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-title bdt-accordion-title bdt-flex bdt-flex-middle bdt-flex-between\" id=\"bdt-ep-accordion-kaufnebenkosten-beim-erwerb-einer-immobilie-in-griechenland\" data-accordion-index=\"8\" data-title=\"kaufnebenkosten-beim-erwerb-einer-immobilie-in-griechenland\" role=\"heading\">\n\n                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon bdt-flex-align-right\" aria-hidden=\"true\">\n\n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-closed\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-plus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H272V64c0-17.67-14.33-32-32-32h-32c-17.67 0-32 14.33-32 32v144H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h144v144c0 17.67 14.33 32 32 32h32c17.67 0 32-14.33 32-32V304h144c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-opened\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-minus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h384c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                <\/span>\n                            \n                            <span class=\"bdt-ep-title-text bdt-flex bdt-flex-middle\">\n\n                                                                Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie in Griechenland                            <\/span>\n\n                        <\/div>\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-content bdt-accordion-content\">\n                            <div class=\"elementor-element elementor-element-40ac2661 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"40ac2661\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>Beim Kauf einer Immobilie fallen regelm\u00e4\u00dfig Kaufnebenkosten an, welche von den Parteien beim Erwerb einer Immobilie mitber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um nachfolgende Positionen:<\/p><ol><li><strong><u> Grunderwerbssteuer:<\/u><\/strong><\/li><\/ol><p>Die Grunderwerbssteuer ist grunds\u00e4tzlich durch den K\u00e4ufer zu entrichten. Aufgrund der aktuelle Satz der Grunderwerbssteuer betr\u00e4gt 3,09% vom Kaufpreis. Bei Neubauten (Datum der Ausstellung der Baugenehmigung ab den 1.1.2006, Kauf direkt beim Bauunternehmer) f\u00e4llt Mehrwertsteuer iHv 24% statt Grunderwerbssteuer an.<\/p><p>In einigen, konkret geregelten F\u00e4llen sind Steuerbefreiungen m\u00f6glich, wie z.B. im Falle des Erwerbs einer Wohnimmobilie zum Zwecke des Erstwohnsitzes.<\/p><ol start=\"2\"><li><strong><u> Beurkundungskosten:<\/u><\/strong><\/li><\/ol><p>Die notariellen Kosten \/ Beurkundungskosten bemessen sich auf der Grundlage des im Kaufvertrag genannten oder vom Finanzamt festgelegten objektiven Wertes der Immobilie sofern Letzterer h\u00f6her liegt. Es ist somit stets auf den h\u00f6heren der beiden Werte abzustellen.<\/p><p>Die notariellen Kosten \/ Beurkundungskosten betragen durchschnittlich ca. 1% \u2013 1,2 % dieses Gegenstandswertes.<\/p><p>Grunds\u00e4tzlich fallen die Beurkundungskosten dem K\u00e4ufer zu Last, dem \u00fcbrigens auch ein praktisch anerkanntes Wahlrecht hinsichtlich des Notars zusteht. Zur Frage der \u00dcbernahme der anfallenden Beurkundungskosten k\u00f6nnen die Parteien allerdings eine gesonderte Vereinbarung treffen.<\/p><ol start=\"3\"><li><strong><u> Grundbuchkosten<\/u><\/strong><\/li><\/ol><p>Die Kosten f\u00fcr die Eintragung des Eigentums beim Grundbuch- bzw. Katasteramt liegen bei ca. 6\/1000 zuz\u00fcglich Auslagen je nach Einzelfall.<\/p><ol start=\"4\"><li><strong><u> Anwaltskosten<\/u><\/strong><\/li><\/ol><p>Die Anwaltskosten sind direkt zwischen Anwalt und Mandant zu vereinbaren. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, belaufen sich die Kosten f\u00fcr die Vertretung beim Abschluss des notariellen Kaufvertrags auf ca. 1% des Kaufpreises. Dazu kommen ggfls. weitere Kosten wie z.B. Beantragung einer griechischen Steuernummer, Er\u00f6ffnung eines Bankkontos, Recherche beim Grundbuch- bzw. Katasteramt usw.<\/p><p>(Stand: Oktober 2017. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gew\u00e4hr.)<\/p><\/div><\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                                    <div class=\"bdt-ep-accordion-item\">\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-title bdt-accordion-title bdt-flex bdt-flex-middle bdt-flex-between\" id=\"bdt-ep-accordion-besteuerung-des-immobilienerwerbs-in-griechenland-steuerarten\" data-accordion-index=\"9\" data-title=\"besteuerung-des-immobilienerwerbs-in-griechenland-steuerarten\" role=\"heading\">\n\n                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon bdt-flex-align-right\" aria-hidden=\"true\">\n\n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-closed\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-plus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H272V64c0-17.67-14.33-32-32-32h-32c-17.67 0-32 14.33-32 32v144H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h144v144c0 17.67 14.33 32 32 32h32c17.67 0 32-14.33 32-32V304h144c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                                                            <span class=\"bdt-ep-accordion-icon-opened\">\n                                            <svg aria-hidden=\"true\" class=\"fa-fw e-font-icon-svg e-fas-minus\" viewBox=\"0 0 448 512\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M416 208H32c-17.67 0-32 14.33-32 32v32c0 17.67 14.33 32 32 32h384c17.67 0 32-14.33 32-32v-32c0-17.67-14.33-32-32-32z\"><\/path><\/svg>                                        <\/span>\n                                    \n                                <\/span>\n                            \n                            <span class=\"bdt-ep-title-text bdt-flex bdt-flex-middle\">\n\n                                                                Besteuerung des Immobilienerwerbs in Griechenland - Steuerarten                            <\/span>\n\n                        <\/div>\n                        <div class=\"bdt-ep-accordion-content bdt-accordion-content\">\n                            <div class=\"elementor-element elementor-element-6fabf8f4 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6fabf8f4\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>Der Immobilienerwerb in Griechenland unterliegt verschiedenen Steuerarten, welche jeweils durch unterschiedliche Normen geregelt werden. Diese Steuern sind vor Vertragsabschluss zu entrichten. Die Grunderwerbssteuer f\u00e4llt erst beim notariellen Abschluss des Kaufvertrages an. In allen anderen F\u00e4llen, wie beispielsweise der Beurkundung eines notariellen Vorvertrages, f\u00e4llt keine Grunderwerbssteuer an.<\/p><p>Zur Ermittlung der Grunderwerbssteuer wird der von den Parteien im Vertrag angegebene Kaufpreis zugrunde gelegt. Da in der Vergangenheit oftmals ein geringerer als der tats\u00e4chlich vereinbarte Kaufpreis im Vertrag angegeben wurde (Unterverbriefung), um dadurch weniger Steuern zahlen zu m\u00fcssen, hat der griechische Gesetzgeber ein System zur objektiven Wertermittlung (den sog. Einheitswert) von Immobilien entwickelt. Sollten die Vertragsparteien demnach im Vertrag einen geringeren als diesen von den Steuerbeh\u00f6rden f\u00fcr jedes Objekt festgelegten Einheitswert beurkunden, erfolgt die Besteuerung des Erwerbs dennoch auf der Grundlage des Einheitswertes.<\/p><p>Das objektive System des Einheitswerts beruht auf Mindestwerten von Immobilien. Diese Mindestwerte werden f\u00fcr jede Immobilie gesondert nach verschiedenen Kriterien festgesetzt. Als Faktoren flie\u00dfen zB die Lage des Objekts (\u201eZonenwert\u201c), die Immobilienfl\u00e4che, das Stockwerk (bei Wohnungen), die Fassadenl\u00e4nge (bei Gesch\u00e4ften), die Verf\u00fcgbarkeit von Heizungsanlagen oder Aufz\u00fcgen, usw. in die Wertfestsetzung ein.<\/p><p>In den vergangenen Jahren lag der Einheitswert der Immobilien meist deutlich unter ihrem Verkehrswert, welcher in bestimmten Gegenden sogar ein Mehrfaches des Einheitswertes betragen konnte. Aufgrund mehrfacher Anhebungen der Einheitswerte bestehen mittlerweile in zahlreichen Gegenden keine gravierenden Abweichungen zwischen Einheits- und Verkehrswert. Einschl\u00e4gigen Ank\u00fcndigungen zufolge soll 2018 eine Minderung der objektiven Werte erfolgen, wodurch eine weitere Angleichung der beiden Werte erfolgen soll.<\/p><p>Folgende Steuern fallen per November 2017 beim Erwerb einer Immobilie an:<\/p><ul><li>die Grunderwerbssteuer (F.M.A. \u201eForos Metavivasis Akinitou\u201c),<\/li><li>die Mehrwertsteuer (F.P.A. \u201eForos Prostithemenis Axias\u201c) sowie<\/li><li>die Spekulationssteuer (\u201eKerdos iperaxias kefalaiou apo metavivasi akinitou\u201c).<\/li><\/ul><p>Die Grunderwerbssteuer wird durch das Gesetz 1587\/1950 geregelt, und die Mehrwertsteuer durch das Gesetz 3427\/2005 f\u00fcr solche Kaufvertr\u00e4ge, welche nach dem 1-1-2006 geschlossen wurden und bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllen. Die Spekulationssteuer ist durch das Gesetz Nr. 4110\/2013 eingef\u00fchrt worden, und betrifft nur Immobilien die nach dem 1.1.2013 erworben werden und dann wieder \u00fcbertragen werden.<\/p><p><strong><u>Grunderwerbssteuer \u2013 FMA<\/u><\/strong><\/p><p>Die Grunderwerbssteuer f\u00e4llt bei jedem (synallagmatischen) Immobilienerwerb oder beim Erwerb dinglicher Rechte an einer Immobilie an (Artikel 1 des Gesetzes 1587\/1950) und soweit keine Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer besteht. Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem im Kaufvertrag aufgef\u00fchrten Kaufpreis, au\u00dfer in den F\u00e4llen, in denen der Kaufpreis geringer ist als der Einheitswert. In diesem Fall richtet sie sich nach dem Einheitswert. Steuerschuldner der Grunderwerbssteuer ist der K\u00e4ufer. Er hat den dabei anfallenden Betrag vor Durchf\u00fchrung der notariellen Beurkundung des Immobilienerwerbs vollst\u00e4ndig beim zust\u00e4ndigen Finanzamt zu bezahlen.<\/p><p>Der Steuersatz f\u00fcr die Grunderwerbssteuer betr\u00e4gt 3,09%.<\/p><p>Das Gesetz 1078\/1980 sieht eine Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Grunderwerbssteuer vor, soweit bestimmte Voraussetzungen beim K\u00e4ufer vorliegen. Insbesondere erfolgt eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer dann, Verheiratete die gesamte Immobilie zum Volleigentum erwerben und K\u00e4ufer, dem Ehepartner oder einem seiner minderj\u00e4hrigen Kinder kein Volleigentumsrecht, Nie\u00dfbrauchsrecht oder Wohnrecht an einem anderen Haus oder einer anderen Wohnung zusteht, welches die Wohnbed\u00fcrfnisse seiner Familie erf\u00fcllen kann. Dies gilt auch dann, soweit den vorgenannten Personen kein Volleigentumsrecht an einem bebaubaren Grundst\u00fcck oder an einem ideellen Grundst\u00fccksanteil zusteht, welches fl\u00e4chenm\u00e4\u00dfig ihre Wohnbed\u00fcrfnisse erf\u00fcllt und sich in einer Stadt bzw. Gemeinde mit mehr als 3000 Einwohnern befindet.<\/p><p><em>Die Befreiung bel\u00e4uft sich f\u00fcr Ledige auf den Betrag von 200.000,- Euro und f\u00fcr Verheiratete auf 250.000,- Euro. Der Betrag erh\u00f6ht sich f\u00fcr jedes der ersten beiden Kinder um jeweils 25.000,- Euro und um 30.000,- Euro f\u00fcr jedes weitere Kind. F\u00fcr den Kauf von Grundst\u00fccken erfolgt die Befreiung f\u00fcr Ledige in H\u00f6he von 50.000,- Euro und f\u00fcr Verheiratete in H\u00f6he von 100.000,- Euro, sowie f\u00fcr die ersten beiden Kinder um jeweils 10.000,- Euro und um 15.000,- Euro f\u00fcr jedes weitere Kind.<\/em><\/p><p><strong><u>Mehrwertsteuer \u2013 FPA<\/u><\/strong><\/p><p>Durch das Gesetz 3427\/2005 wurde das Mehrwertsteuergesetz (Gesetz 2859\/2000) ge\u00e4ndert, sodass nunmehr auch bei neuen Bauwerken die Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer besteht. Insbesondere gilt dies gem\u00e4\u00df den neuen Bestimmungen in F\u00e4llen des (synallagmatischen) Erwerbs einer neu errichteten Immobilie, f\u00fcr welche erst nach dem 1-1-2006 eine Baugenehmigung erteilt wurde und sofern der Kauf direkt vom Bauunternehmer erfolgt. Insoweit besteht die Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer in H\u00f6he von 24 %. Ist der Verk\u00e4ufer Bauunternehmer, so ist er zur Zahlung der Mehrwertsteuer vor Unterzeichnung des Kaufvertrages verpflichtet.<\/p><p><strong><u>Spekulationssteuer<\/u><\/strong><\/p><p>Mit dem Gesetz Nr. 4110\/2013 ist die Spekulationssteuer eingef\u00fchrt worden, die Immobilien bzw. Grundst\u00fccke betrifft, die nach dem 01.01.2013 erworben und dann vom K\u00e4ufer wieder \u00fcbertragen werden. Danach wird eine Steuer von 20% auf den Preisunterschied (Gewinn) zu Lasten des Verk\u00e4ufers berechnet, die zwischen dem Preis des Erwerbs und des Verkaufs existiert. Diese Steuer betrifft die \u00dcbertragung von jedweden dinglichen Rechten an Immobilien bzw. Grundst\u00fccken, z. b. Eigentum, Nie\u00dfbrauch, \u00dcbertragung des Rechts auf Bebauung von bestimmten Fl\u00e4chen auf ein Grundst\u00fcck (\u201esintelestis domisis\u201c), Verkauf durch Versteigerung etc. F\u00fcr die Berechnung der Steuer wird ebenfalls der Altersfaktor ber\u00fccksichtigt, womit der Verk\u00e4ufer umso weniger Spekulationssteuer zahlt, je l\u00e4nger er das Grundst\u00fcck \/ die Immobilie behalten hat. Die entsprechende Skala wird wie folgt berechnet:<\/p><table width=\"350\"><tbody><tr><td width=\"210\"><p><strong>Behaltungsjahre<\/strong><\/p><\/td><td width=\"140\"><p><strong>Multiplikator<\/strong><\/p><\/td><\/tr><tr><td><p>von 1 bis 5 Jahre<\/p><\/td><td><p>0,90<\/p><\/td><\/tr><tr><td><p>von 5 bis 10 Jahre<\/p><\/td><td><p>0,80<\/p><\/td><\/tr><tr><td><p>von 10 bis 15 Jahre<\/p><\/td><td><p>0,75<\/p><\/td><\/tr><tr><td><p>von 20 bis 25 Jahre<\/p><\/td><td><p>0,65<\/p><\/td><\/tr><tr><td><p>\u00fcber 25 Jahre<\/p><\/td><td><p>0,60<\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><p>Von dieser Steuer werden folgende Befreiungen vorgesehen:<\/p><ol><li>Der Gewinn der aus einer gewerblichen T\u00e4tigkeit bez\u00fcglich des Kaufs und Verkaufs von Immobilien.<\/li><li>Der Gewinn der aus dem Verkauf einer Immobilie stammt, die einer Gesellschaft die nach Art. 10 des Einkommensteuergesetztes (G. 2238\/1994) besteuert wird, geh\u00f6rt.<\/li><li>Der Gewinn bis 25.000 \u20ac sofern die Immobilie mindestens 5 Jahre behalten worden ist; diese Befreiung gilt nicht f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen, die \u00fcber eine \u00dcbertragung von Immobilien innerhalb dieser Periode durchf\u00fchren.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p>(Stand: Januar 2013. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gew\u00e4hr.)<\/p><\/div><\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                            <\/div>\n        <\/div>\n    \t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-1d5097ab elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"1d5097ab\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;_ob_glider_is_slider&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"aux-parallax-section elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-b11d50\" data-id=\"b11d50\" data-element_type=\"column\" data-settings=\"{&quot;_ob_column_hoveranimator&quot;:&quot;no&quot;,&quot;_ob_column_has_pseudo&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Apart Real Estate &amp; Immobilienvermittlung GmbH ist Ihr erfahrener Ansprechpartner f\u00fcr das Thema Immobilienkauf in Griechenland. 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